Kosten / Rechtsschutzversicherung

 

„Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen Welten“

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Kosten / Rechtsschutzversicherung

Bzgl. der Kosten meiner anwaltlichen Tätigkeit verweise ich darauf, dass sich diese grundsätzliche nach dem RVG (= „Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“) bzw. dem Gegenstandswert richten, wobei in geeigneten Fällen gerne auch auf Basis eines Stundenhonorars gearbeitet werden kann; mein derzeitiges Stundenhonorar liegt bei grundsätzlich € 200,00 zzgl. USt.

Im Grundsatz ist ferner zu sagen, dass die Anwaltskosten nicht so hoch sind, wie allgemein befürchtet und im Übrigen wird die Honorarfrage auf Ihren Wunsch hin gerne vorab und verbindlich, z.B. durch eine schriftliche Honorarvereinbarung, geklärt werden, so dass Sie in jedem Falle volle Kostentransparenz haben werden.

Ferner ist zu beachten, dass in vielen, wenn auch nicht allen, Fällen für Sie eine bereits seit Langem „unnötig“ bezahlte Rechtsschutzversicherung eingreifen wird, sodass Sie einen diesbezüglichen Rechtsstreit bzw. eine entsprechende rechtliche Auseinandersetzung in diesem Falle ohne eigenes Kostenrisiko führen können. Auch diesen Aspekt werde ich grundsätzlich ohne Mehrkosten für Sie abklären, d.h. eine entsprechende Kostendeckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen.

 

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07151 965 695 0

Alte Rommelshauser Straße 15
71332 Waiblingen

info@waiblingen-rechtsanwalt.de

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