Bußgeldsachen
Der Erhalt eines Anhörungsbescheides oder Bußgeldbescheides ist stets ärgerlich.
Dies gilt insbesondere im Bereich des Straßenverkehrs, wie beispielsweise bei einer
Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Rotlichtverstoß oder dem Vorwurf „Handy am Steuer“, da dies stets mit Punkten in Flensburg, d.h. einer Eintragung im FAER (= Fahreignungsregister) einhergeht oder aber sogar ein Fahrverbot verhängt wurde.
Viele Verfahren leiden bereits unter formellen Mängeln, sodass diese einzustellen sind. Ferner gelingt es auch häufig, die Fahreridentität erfolgreich in Abrede zu stellen oder es können Messfehler aufgezeigt oder aber es kann ein Fahrverbot umgangen werden. All diese Aspekte werde ich für Sie abklären, namentlich alles Erforderliche, wie beispielsweise die Einholung von Akteneinsicht etc., für Sie veranlasst werden.
Hinzu tritt, dass die meisten Rechtsschutzversicherungen, die Sie ggf. über Jahrzehnte „unnötig“ bezahlt haben, diesen Bereich des Verkehrsrechtes mit abdecken, sodass Sie Ihre rechtliche Auseinandersetzung in diesem Falle ohne eigenes Kostenrisiko führen können.
Siehe auch:
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Alte Rommelshauser Straße 15
71332 Waiblingen
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