Strafrecht
Bereits seit über 15 Jahren verfüge ich über die Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Strafrecht“, welche nach dem geltenden Recht, die einzige Zusatzqualifikation für einen Rechtsanwalt im Bereich des Strafrechts darstellt, die objektiven Kriterien genügen muss und eine fortlaufende und jährlich kontrollierte Weiterbildung des Fachanwaltes voraussetzt.
Im Bereich des Straßenverkehrsrechts bzw. sonstigen „kleineren Delikten“ kommt in vielen Fällen eine Rechtsschutzversicherung zum Tragen kommen, welche die Kosten Ihrer professionellen Verteidigung übernehmen wird.
In Fällen von „größeren Delikten“ oder Kapitaldelikten, die namentlich mit Untersuchungshaft einhergehen können, werden die Kosten der Verteidigung bereits vorab in Form einer beidseitigen verbindlichen Honorarvereinbarung für beide Seiten rechtsverbindlich und vor allem kostentransparent für Sie geregelt.
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07151 965 695 0
Alte Rommelshauser Straße 15
71332 Waiblingen
info@waiblingen-rechtsanwalt.de
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