Vorsorgevollmacht & Co
Die meisten Menschen tendieren dazu, unangenehme persönliche Angelegenheiten zu verdrängen, auch wenn man genau weiß, dass diese gleichwohl eines Tages zum Tragen kommen werden. Es ist jedoch gerade in diesem Bereich der persönlichen Vorsorge sehr sinnvoll, sich selbst um seine persönlichen Angelegenheiten rechtzeitig zu kümmern. Andernfalls wird es ein Anderer für Sie tun, beispielsweise in Form eines gesetzlich angeordneten Betreuers, den Sie ggf. weder persönlich kennen bzw. der Sie ggf. ebenfalls nicht kennen wird.
Die in diesem Zusammenhang zu regelnden Gesichtspunkte sind genauso überschaubar, wie wichtig:
Vorsorgevollmacht
Generalvollmacht
Patientenverfügung
letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag)
Im Normalfall kann dies alles in ein bis zwei Besprechungen geregelt werden und Sie haben dafür dann im Gegenzug Ihr Leben lang nicht nur Ihre Ruhe, sondern die Gewissheit, dass alles bestens für Sie geregelt ist.
Siehe auch:
Vereinbaren Sie einen Termin, um uns persönlich kennen zu lernen
- wir freuen uns auf Ihren Besuch.
07151 965 695 0
Alte Rommelshauser Straße 15
71332 Waiblingen
info@waiblingen-rechtsanwalt.de
info@waiblingen-rechtsanwalt.de
07151 965 695 0
Alte Rommelshauser Straße 15
71332 Waiblingen