Mietrecht
Im Gewerbemietrecht und Wohnraummietrecht vertrete ich Mieter und Vermieter und zwar sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich.
Vor allem für den Vermieter, insbesondere im Gewerbemietrecht, ist ein gut ausformulierter und Ihren Bedürfnissen angepasster Mietvertrag die wesentliche Voraussetzung dafür, dass das Mietverhältnis von Anfang an auf ein solides und sauberes Fundament gestellt wird.
Auch bei einer Kündigung des Mietverhältnisses ist die gleiche Sorgfalt an den Tag zu legen, damit man als Mieter oder Vermieter in einem Räumungsprozess „gute Karten“ haben wird.
Siehe auch:
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07151 965 695 0
Alte Rommelshauser Straße 15
71332 Waiblingen
info@waiblingen-rechtsanwalt.de
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