Arbeitsrecht

 

„Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen Welten“

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Für die meisten Menschen hat ihr Arbeitsplatz eine existentiell wichtige Bedeutung. Somit kommt dem „Kampf um den Arbeitsplatz“ z.B. aufgrund einer unberechtigten Kündigung die gleich wichtige Bedeutung zu. Bei diesem Kampf, vorliegend in Form einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht ausgefochten, stehe ich Ihnen gerne tatkräftig zur Seite.

Hierbei habe ich mich auf Kündigungsschutzklagen spezialisiert, wobei mir in diesem Bereich vornehmlich meine langjährige Erfahrung als Strafverteidiger zugutekommt, vor allem dann, wenn Ihnen aufgrund Ihres vermeintlichen Fehlverhaltens eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung gegenüber zu Unrecht ausgesprochen wurde.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch jeden Fall die dreiwöchige Frist für Erhebung einer Kündigungsschutzklage und vereinbaren am besten sofort einen Besprechungstermin in meiner Kanzlei.

Auch in sonstigen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen sowohl außergerichtlich (z.B. Aufhebungsvertrag), als auch gerichtlich (z.B. Lohnklage) ebenfalls umfassend und kompetent zur Verfügung.

Vereinbaren Sie einen Termin, um uns persönlich kennen zu lernen
- wir freuen uns auf Ihren Besuch.

07151 965 695 0

Alte Rommelshauser Straße 15
71332 Waiblingen

info@waiblingen-rechtsanwalt.de

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