Kündigungsschutz

 

„Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen Welten“

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Kündigungsschutz

Eine Kündigung beendet ein Dauerschuldverhältnis, wobei die häufigsten bzw. wichtigsten Dauerschuldverhältnisse im Mietrecht (Gewerbemiete oder Wohnraummiete) bzw. im Arbeitsrecht (ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses) zu finden sind.

Viele Kündigungen sind, was jedoch in der Praxis häufig übersehen wird, bereits aus formellen Gründen unwirksam und können bereits deswegen rechtswirksam zurückgewiesen werden. Hinzu tritt in vielen Fällen auch eine materielle Unwirksamkeit der Kündigung.

Sollte Sie also eine nicht erwünschte Kündigung, egal in welchem Bereich, erreicht haben, gegen die Sie sich zur Wehr setzen möchten, so vereinbaren Sie am besten sofort einen Besprechungstermin in meiner Kanzlei, da hier grundsätzlich strenge Fristen zu beachten sind.

Vereinbaren Sie einen Termin, um uns persönlich kennen zu lernen
- wir freuen uns auf Ihren Besuch.

07151 965 695 0

Alte Rommelshauser Straße 15
71332 Waiblingen

info@waiblingen-rechtsanwalt.de

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