Einvernehmliche Ehescheidung

 

„Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen Welten“

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einvernehmliche Ehescheidung

Wenn eine Scheidung ansteht, so gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Beide Beteiligten lassen sich anwaltlich vertreten und es wird über jede Kleinigkeit zeit- und kostenintensiv bzw. nervenaufreibend gestritten, d.h. faktisch das Familienvermögen (fast) zwischen den diesbezüglich beteiligten Rechtsanwälten, Sachverständigen bzw. Gerichten aufgeteilt.

oder

2. Sie setzen sich mit Ihrem (Noch-)Ehepartner an den „runden Tisch“ und finden eine pragmatische, kostenminimierende und faire Lösung, d.h. Sie verteilen Ihr Familienvermögen ausschließlich unter sich auf oder sparen zumindest erhebliche Kosten dadurch, dass Sie nur einen Rechtsanwalt für das gesamte Scheidungsverfahren beauftragen.

Für die erstbenannte Möglichkeit finden Sie sicherlich eine Unzahl von Kolleginnen und Kollegen. Sollten Sie sich jedoch für die zweitbenannte Möglichkeit, d.h. den „sauberen Schnitt“ und den kostengünstigen Weg entscheiden, so stehe ich Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.

Eine solche Scheidung ist preiswerter, schneller und fairer als Sie es sich vermutlich vorstellen können!

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- wir freuen uns auf Ihren Besuch.

07151 965 695 0

Alte Rommelshauser Straße 15
71332 Waiblingen

info@waiblingen-rechtsanwalt.de

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